Wohnung renovieren
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Auch die schönste Tapete verliert irgendwann ihren Reiz, im
Teppich ist der eine oder andere Fleck zu sehen: Zeit für eine
Renovierung, mit der die Wohnung wieder auf Vordermann gebracht wird.
Neue Tapeten oder frische Farben für die Wände sind dabei
fast immer der erste Schritt, auch der Bodenbelag wird gerne
ausgetauscht. Sowohl Teppiche als auch Laminat kann man bei der
Wohnungsrenovierung schnell und einfach selbst verlegen. Solche
Veränderungen werten die Wohnung auf und bescheren den Bewohnern
ein Plus an Lebensqualität. Auch eine neue Miniküche wie zum Beispiel hier bringt Freude.
Eine Renovierung kann aber auch dann angebracht sein, wenn man kurz vor
dem Auszug steht. Zwar hat der Bundesgerichtshof bestimmte Klauseln in
Mietverträgen für ungültig erklärt, die eine
Renovierung unmittelbar vor dem Auszug vorschrieben. Das Urteil bezog
sich jedoch nur auf die Pflicht zur Endrenovierung, die unabhängig
von zuvor erfolgten Schönheitsreparaturen bestehen sollte.
Demnach muss niemand von Neuem die Wände streichen, wenn der
letzte Anstrich beispielsweise erst ein Jahr alt ist. Einen Freibrief,
die Beseitigung von deutlichen Wohnspuren dem Vermieter oder dem
Nachmieter zu überlassen, stellt die BGH-Entscheidung also
keineswegs dar. Generell gilt daher: Die Wohnung sollte beim Auszug in
einem ebenso einwandfreien Zustand übergeben werden wie er einst
beim Einzug herrschte. Und dazu kann auch eine Renovierung vor der
Schlüsselübergabe erforderlich werden.
Hier finden Sie mehr Infos zum Thema Erneuerbare Energien. Das wird noch an Bedeutung gewinnen.

