Wohnung renovieren

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Auch die schönste Tapete verliert irgendwann ihren Reiz, im Teppich ist der eine oder andere Fleck zu sehen: Zeit für eine Renovierung, mit der die Wohnung wieder auf Vordermann gebracht wird.

Neue Tapeten oder frische Farben für die Wände sind dabei fast immer der erste Schritt, auch der Bodenbelag wird gerne ausgetauscht. Sowohl Teppiche als auch Laminat kann man bei der Wohnungsrenovierung schnell und einfach selbst verlegen. Solche Veränderungen werten die Wohnung auf und bescheren den Bewohnern ein Plus an Lebensqualität. Auch eine neue Miniküche wie zum Beispiel hier bringt Freude.

Eine Renovierung kann aber auch dann angebracht sein, wenn man kurz vor dem Auszug steht. Zwar hat der Bundesgerichtshof bestimmte Klauseln in Mietverträgen für ungültig erklärt, die eine Renovierung unmittelbar vor dem Auszug vorschrieben. Das Urteil bezog sich jedoch nur auf die Pflicht zur Endrenovierung, die unabhängig von zuvor erfolgten Schönheitsreparaturen bestehen sollte. Demnach muss niemand von Neuem die Wände streichen, wenn der letzte Anstrich beispielsweise erst ein Jahr alt ist. Einen Freibrief, die Beseitigung von deutlichen Wohnspuren dem Vermieter oder dem Nachmieter zu überlassen, stellt die BGH-Entscheidung also keineswegs dar. Generell gilt daher: Die Wohnung sollte beim Auszug in einem ebenso einwandfreien Zustand übergeben werden wie er einst beim Einzug herrschte. Und dazu kann auch eine Renovierung vor der Schlüsselübergabe erforderlich werden.

Hier finden Sie mehr Infos zum Thema Erneuerbare Energien. Das wird noch an Bedeutung gewinnen.