So klappt es mit den Nachbarn

Artikel

Streitigkeiten zwischen Nachbarn gehören zu den Fällen, die in Deutschland am häufigsten vor Gericht verhandelt werden. Dabei ließen sich viele Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermeiden.

Beispiel Lärm: Immer wieder geraten Nachbarn aneinander, weil der eine sich vom anderen gestört fühlt. Wer sich über spielende Kinder ärgert, hat vor Gericht meist keine Chance. Da ist es besser, gleich zu Beginn das Gespräch mit den Eltern zu suchen und um Verständnis zu werben. In vielen Gegenden gilt ohnehin eine Mittagsruhe, so dass zum Beispiel zwischen 13 und 15 Uhr Gelegenheit für ein erholsames Mittagsschläfchen besteht. Auch abends nach 22 Uhr gelten besondere Schutzbestimmungen, am Sonntag sollte es generell ruhig sein. Rasenmäher und andere Lärmquellen sind dann tabu.

Das Spielen auf Musikinstrumenten ist in der Regel erlaubt. Grillen und Feiern ist auf Balkonen und im Garten grundsätzlich erlaubt. Auch hier sollte man es aber nicht übertreiben und zum Beispiel eine geplante Gartenparty schon frühzeitig ankündigen. So können sich die Nachbarn darauf einstellen, dass es vielleicht etwas lauter wird und ein wenig Qualm vom Grill herüberziehen könnte. Und dann feiern die Nachbarn vielleicht einfach eine Stunde mit, statt die Polizei zu rufen und sich zu beschweren.

Beispiele wie diese gibt es in Hülle und Fülle. Das Zauberwort heißt: Rücksichtnahme. Dann klappt es auch mit den Nachbarn.